Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote und Endverkaufspreise sind freibleibend. Abweichende Angaben des Bestellers gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung unsererseits. Lieferfristen sind unverbindlich und verstehen sich ab Auftragserhalt bzw. völligem Klarsein des Auftraggebers. Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Verfügung, Unruhen oder unverschuldete Betriebsstörungen bei uns oder unserem Vorlieferanten, die die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen oder verzögern, berechtigen uns, später auszuliefern oder vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass uns dadurch Kosten auferlegt oder Schadensersatzansprüche gestellt werden können. Sofern keine anderen Abreden getroffen werden, erfolgt die Lieferung der Ware hinter die erste, ebenerdig abgeschlossene Türe. Etwaige Transportschäden sind sofort beim Zubringer schriftlich geltend zu machen. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Nach erfolgter Prüfung müssen uns erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich angezeigt werden. Geschieht dies nicht, so sind wir bezüglich Mängeln von einer Gewährleistungsverpflichtung frei, welche bei entsprechender Untersuchung erkennbar waren. Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche gegen uns zunächst auf ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist es dem Käufer vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Laufzeit der Garantie beträgt mindestens 24 Monate oder orientiert sich an der jeweils länger laufenden Herstellergarantie. Bei allen von uns gelieferten Geräten gilt die Rechnung als Garantiebeleg, sofern keine weiteren besonderen Herstellgarantiurkunden beigefügt sind. Falls nicht anders genannt, sind unsere Rechnungen sofort in bar oder per Scheck fällig. Bei Aufträgen über 250 Euro, hauptsächlich bei Erstaufträgen sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe bis zu 50% zu verlangen. Der Verkäufer ist bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe sowie eine Pauschalgebühr in Höhe von 3% des geschuldeten Betrages zu berechnen. Bei Aufträgen, deren Ausführung durch uns beauftragte Speditionen erfolgen, hat die Zahlung der Rechnung, sofern keine anderen Abreden getroffen wurden, vor Auslieferung der Ware zu erfolgen. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung auch nach Weiterverkauf derselben, unser Eigentum. Bei Verwendung, Verkauf oder sonstige Abtretung geht die Forderung auf uns über, bis unsere Forderungen bezahlt sind. Bei verspäteter Absage bzw. Nichtantreffen des Auftraggebers werden die Aufwendungen hierfür in Rechnung gestellt. Die Kundendienstleistungen sind nach Abschluss der Arbeiten, sofern keine anderen Abreden getroffen wurden, sofort in bar oder per Scheck fällig. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist München, Gerichtsstand ist ausschließlich München. |
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